Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
05.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.07.2024
Sonstiges
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.06.2023
Sonstiges
02.12.2022
Eröffnungen
06.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
10.08.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
03.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
19.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
26.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
09.05.2012
Sicherungsmaßnahmen
10.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
28.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
05.08.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
04.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006